Es werden allgemein alle umfassenden und qualifizierten Energieberatungen gefördert, die Energieeinsparpotenziale, bezogen auf den Prozess in Ihrem Unternehmen, aufzeigen.
Die folgenden Punkte sind förderfähige Maßnahmen und gelten auch für einige der oben aufgelisteten Förderprogramme:
Darüberhinaus gibt es noch weitere Beispiele für förderfähige Maßnahmen.
Generell sind solche Maßnahmen sowohl in allen Betrieben, sowohl im Gewerbe, als auch in öffentlichen Einrichtungen möglich.
Z.B. durch:
Wir erstellen Analysen zum IST-Zustand und bei Bedarf auch Messkonzepte für operative und dauerhafte Energie-Überwachungsmessungen bei der Umsetzung.
Dabei ist Ihre Mitarbeit gefragt und bestimmt den Umfang, die Qualität und die praktische Nutzbarkeit der Ergebnisse.
Sie können zum Beispiel bei der Datenerhebung, Zusammenstellung von Unterlagen und Erarbeitung von fehlenden Schemata als optionale Leistung unterstützen.
Bevor wir mit Ihnen zusammen die Auftragserteilung bearbeiten, werden folgende Punkte abgestimmt und passend gestaltet:
Gefördert werden zudem auch allgemeine Beratungsleistungen zu Contracting-Möglichkeiten im Energiebereich sowie technische Bewertung von Contracting-Verträgen unter den Gesichtspunkten der Ressourceneffizienz und Wirtschaftlichkeit.
Gern begleiten wie Sie bei der Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen.
Dafür ist vorab jedoch eine Situationsanalyse, das heißt mindestens eine Vor-Ort-Begehung, erforderlich.
Im Anschluss einer erfolgten Umsetzung wird der Erfolg anhand von Kennwerten überprüft.
Weichen die Ergebnisse zu stark vom erzielten Wert ab, wird der Prozess optimiert, bis das gewünschte Resultat erscheint.
Auch hierzu gibt es geeignete Fördermöglichkeiten in Ihrer Region und für Ihr Unternehmen.